Das Ziel unserer Therapien ist es, die Kommunikationsfähigkeit unserer Patienten zu verbessern, wiederherzustellen oder zu erhalten und damit die Teilnahme am sozialen Leben zu sichern.

Wir behandeln sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene aller Altersgruppen, die unter den folgenden Störungsbildern leiden:

  • Sprachentwicklungsstörungen bzw. -verzögerungen bei unterschiedlichen Ursachen

  • Störungen der Aussprache von Lauten und Lautverbindungen → Dyslalie
  • Störungen des Sprachverständnisses und/oder der Anwendung von Grammatik → Dysgrammatismus
  • Störungen der Sprachentwicklung auf Grund eines „unvollständigen Zweitspracherwerbs“ (bei Kindern mit bilingualer sprachlicher Erziehung bzw. mit Migrationshintergrund)
  • Störungen der Sprache und des Sprechens bei Schwerhörigkeit
  • auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen, z.B. Störung der auditiven Merkfähigkeit

  • Muskelfunktionsstörungen in der Gesichts-, Mund- und Zungenmuskulatur (im „orofazialen Bereich“), z.B. bei Zahn-und Kieferfehlstellungen → Myofunktionelle Störung
  • Stottern und Poltern
  • Stimmstörungen → Dysphonie
  • Aphasie (Störungen des Sprachverständnisses und/oder der Sprachproduktion in Folge von Schädigungen des Gehirns, z.B. nach Schlaganfall oder Schädelhirntrauma)
  • Demenz (hier: Hirnleistungstraining)
  • Dysarthrie (Störungen des Sprechvorgangs durch Schädigungen des Nervensystems, z.B. bei Morbus Parkinson, Multipler Sklerose, nach Schlaganfall)
  • Sprechapraxie (Störungen der Bewegungsplanung und -koordination von Muskelgruppen im Gesichts-, Mund- und Zungenbereich beim Sprechen)
  • Schluckstörungen → Dysphagie

  • Probleme im Lese-Rechtschreib-Erwerb als Folge einer Sprachentwicklungsstörung, z.B. bei Schwierigkeiten in der Lautunterscheidung, bei verkürzter Hörgedächtnisspanne)

* Die Therapien von Lese-Rechtschreib-Störungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. In Einzelfällen gibt es aber die Möglichkeit, dass das zuständige Jugendamt gemäß §35a. SGB VIII die anfallenden Therapiekosten übernimmt

Unser Team besteht aus den beiden Praxisinhaberinnen Kerstin Jantsch und Juliane Zinkeisen sowie 3 Mitarbeiterinnen.

Alle 5 Therapeutinnen sind staatlich anerkannte Logopädinnen und verfügen über mehrjährige bis langjährige Berufserfahrung.

Um den Anforderungen der Patienten gerecht zu werden, befinden wir uns in ständigem kollegialen Austausch, nehmen an Weiterbildungen  und interdisziplinären Treffen mit Ärzten, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpädagogen und Erziehern/Lehrern teil.

Kerstin Jantsch
Juliane Zinkeisen
Doris Lingl
Jana Kotlinsky
Lisa Seyfarth
Gesamtes Team

Die logopädische Therapie erfolgt ausschließlich auf ärztliche Verordnung. Ihr Hausarzt/ Kinderarzt/HNO-Arzt/ Phoniater/ Zahnarzt/ Kieferorthopäde/ Neurologe ect. Wird Ihnen bei Bedarf eine Heilmittelverordnung für Sprach-/ Sprech-/Stimmtherapie ausstellen und darauf vermerken, wie oft Sie zur Behandlung kommen sollen. Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 30/45/60 Minuten und wird 1-3x wöchentlich durchgeführt. Wenn eine Behandlungsserie von meist 10 Sitzungen beendet ist, erhält der verordnende Arzt von uns einen Therapiebericht und der entscheidet, ob die Behandlung ggf. fortgesetzt werden muss.
Die logopädische Therapie ist für gesetzlich Versicherte in der Regel kostenlos. Lediglich für über 18-Jährige fällt eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Therapiekosten an.

Bei unserer Praxis handelt es sich um eine sog. „Bestellpraxis“. Die Therapien finden von montags bis freitags nach telefonischer und persönlicher Vereinbarung statt.
Falls die Praxis durch die Tätigkeit in Hausbesuchen einmal nicht besetzt sein sollte, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter und werden umgehend zurückgerufen.